Allgemeine Geschäftsbedingungen
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für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Fritschestr. 27/28, Fabrik 2, Aufgang C, 10585 Berlin, Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen der MCT Agentur GmbH (nachfolgend: Veranstalter) und den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend: Kunde). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten. Anders lautende AGB, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MCT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb einer Konzertkarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.

1.3. Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. Kartenerwerb / kein Widerrufsrecht

2.1. Konzertkarten können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden.

2.2. Beim Kauf von Konzertkarten kommt stets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung zustande.

2.3. Die Konzertkarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im alleinigen Eigentum des Veranstalters.

2.4. Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.

3. Nutzung und Weiterveräußerung der Konzertkarten

3.1. Aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung der Entstehung eines Schwarzmarkthandels ist der Kartenkauf pro Person auf maximal sechs (6) Konzertkarten beschränkt und kann für einzelne Veranstaltungen auch noch weiter beschränkt werden.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, Konzertkarten nur zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Konzertkarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Konzertkarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.

3.3. Ein Verkauf von Konzertkarten vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

4. Folgen des missbräuchlichen Kartenerwerbs

4.1. Für jeden Fall der schuldhaften und schwerwiegenden Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziffer 3 kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

4.2. Der Veranstalter behält sich für jeden Fall der schuldhaften und schwerwiegenden Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziff. 3 vor,


5. Rückgabe von Konzertkarten / Kaufpreiserstattung

5.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Konzertkarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und Verlegung von Konzertveranstaltungen.

5.2. Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von Satz 1 ist

5.3. Der Kunde hat sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an die Verkaufsstelle zu wenden, bei der er die Konzertkarte(n) erworben hat. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt stets nur gegen Vorlage der Konzertkarte im Original. Bei Kartenverlust sind weder Kaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatzkarten möglich.


5.4. Sollte der Kunde aus für ihn nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – ist er für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.5. Das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von Ziffer 6.


6. Haftung des Veranstalters / Gewährleistung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftingsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

7. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

7.1. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.



7.2. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

7.3. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

7.4. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

8. Ton- und/oder Bildaufnahmen des Veranstalters

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Demgemäß findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner des Veranstalters nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt.

10. anwendbares Recht / Gerichtsstand

10.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

11. Schlussbestimmungen

11.1. MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

11.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

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