AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MCT Agentur GmbH für die Rammstein-Konzerte 2024

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Rammstein-Konzerte 2024 (jeweils einzeln "Konzert" und zusammen "Konzerte"), bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".

1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN

2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.

2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch des Konzerts stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.

2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt zum Konzert.

2.5 Der Vertrag über den Besuch eines Konzerts ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS

3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zum Konzert. Mit Verlassen des Konzerts bzw. einmaliger Entwertung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4. BESONDERE REGELUNGEN WÄHREND DER SARS-COV-2-PANDEMIE ODER ANDERER PANDEMIEN ODER EPIDEMIEN

4.1 Für den Fall, dass für ein Konzert oder die Konzerte aufgrund von Eindämmungsmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie (nachfolgend "Corona Pandemie") oder andere Pandemien oder Epidemien gesetzliche oder behördliche Vorgaben bestehen oder Maßnahmen zu treffen sind, gelten die nachstehenden Regelungen:

4.2 Wir behalten uns vor, Zugangsbeschränkungen zum Konzert oder zu den Konzerten vorzusehen. Solche Zugangsbeschränkungen können z.B. ein Impf- oder Genesenennachweis, die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder das Tragen von Masken sein. Diese werden soweit möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Konzerts, bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung derartiger Zugangsbeschränkungen sind wir be- rechtigt, den betreffenden Besucher vom Konzert auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht in diesem Fall nicht.

4.3 Der Besuch eines Konzerts ist untersagt, wenn der Besucher an SARS-CoV-2 erkrankt ist, wissentlich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweist oder von gesetzlichen oder behördlichen Quarantänemaßnahmen betroffen ist. In diesen Fällen besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Gleiches gilt für Infektionen im Rahmen ande- rer Pandemien oder Epidemien.

4.4 MCT ist zum Zwecke der Einhaltung von behördlich oder gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen bzw. Schutz- und Hygienevorgaben berechtigt, im Nachhinein Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln bzw. dem Ticketinhaber abweichende Plätze derselben Kategorie zuzuweisen. Erstattungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

4.5 Ferner kann es dazu kommen, dass MCT die ursprünglich für ein Konzert zugelassene Besucheranzahl reduzieren muss. MCT ist in diesen Fällen berechtigt, Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufs- und Systemgebühr) zu stornieren. MCT wird die zu stornierenden Tickets in einem diskriminierungs- freien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn es liegt ein Verschulden von MCT vor.

5. VERLEGUNG ODER AUSFALL EINES KONZERTS ODER DER KONZERTE

5.1 5.1 MCT hat das Recht, ein Konzert oder die Konzerte aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegende und von ihr unverschuldete Ereignis, das eine dem Vertragszweck (Besuch der Konzertveranstaltung) entsprechende Durchführung dieses Vertrags ganz oder teilweise ausschließt, wesentlich erschwert oder für eine Partei unzumutbar macht. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend, Katastrophenfälle, Terrorakte (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder des begründeten Verdachts solcher Terrorakte), gewalttätige Ausschreitungen (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder der begründeten Befürchtung entsprechender Ausschreitungen), Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Epi- demien, Pandemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert oder den Konzerten Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von der jeweils betroffenen Partei verschuldete behördliche Verfügungen, insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse.

Als höhere Gewalt gilt auch die Corona Pandemie. MCT hat das Recht, ein Konzert oder die Konzerte abzusagen oder zu verlegen, wenn die Durchführung eines Konzerts oder der Konzerte behördlich oder gesetzlich untersagt ist, wenn ein an dem Konzert oder den Konzerten wesentlich Beteiligter auf Grund von Ein-, und/oder Ausreisebeschränkungen nicht an- und/oder abreisen kann oder wegen einer Covid-19-Erkrankung, einem Erkrankungsverdacht oder einer Vorbeugemaßnahme nicht teilnehmen kann.

5.2 Im Falle des ersatzlosen Ausfalls eines Konzerts oder der Konzerte besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises. Dieser Anspruch muss von Ihnen spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Konzerttermin geltend gemacht werden. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

Im Falle des ersatzlosen Ausfalls eines Konzerts oder der Konzerte besteht ein Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises. Dieser Anspruch muss von Ihnen spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Konzerttermin geltend gemacht werden. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen der- jenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen. Im Falle der Verlegung eines Konzerts oder der Konzerte auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt (Ziffer 5.1) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Im Falle der Verlegung des Konzerts oder der Konzerte auf einen Ersatztermin aus sonstigen Gründen ist der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages des Ersatztermins von Ihnen geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

5.3 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2) werden, außer im Fall von Verschulden von MCT, nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle eines Rücktritts vom Veranstaltungs- vertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.

5.4 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von CTS.

5.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an unseren Vertriebspartner CTS zu wenden. Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Tickets im Original, es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

5.6 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzan- sprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.

6. LIMITIERTER TICKETERWERB

6.1 Für jedes Konzert ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Die maximale Anzahl von Tickets wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Sie dürfen für ein Konzert, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 6.1 gilt Ziffer 9.

7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS

7.1 Alle Tickets für die Konzerte sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.

7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

7.3 Eine Berechtigung zum Besuch eines Konzerts besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch des Konzerts berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch des Konzerts ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zum Konzert verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch des Konzerts berechtigt.

7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb von Tickets unter fremdem Namen, insbesondere durch Betreiber von Ticketplattformen im Internet, ist untersagt. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über Auktionen im Internet oder ein Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen oder -plattformen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 8 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 5 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung des Konzerts oder der Konzerte.

8. RÜCKGABE VON TICKETS

8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS

8.1.1 Ihnen steht ab dem 01.12.2023 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.

8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.

8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.

8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket. Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.

8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 8.2 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.

8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Konzerts.

8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 8.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Veranstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 7.5).

8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort

8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am jeweiligen Veranstaltungsort am Tag des jeweiligen Konzerts von der Öffnung bis zum Ende des Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.

8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraussetzungen angenommen:

- das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,

- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht,

- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,

- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden,

und

- der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.

8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 8.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 7.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.

9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS 9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 6.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.

10. HAFTUNG VON MCT

10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keinem Konzert mitgebracht werden.

11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei den Konzerten nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende des Konzerts gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zum Konzert zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT

Für den Fall, dass während der Konzerte Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispiels- weise Foto-/Film-/Fernseh- und/oder Audioaufnahmen (nachfolgend „Aufzeichnungen“), durch die Rammstein Konzert GmbH, Hertzstraße 63 B, 13158 Berlin, (nachfol- gend „Rammstein“) und/oder von Rammstein hiermit beauftragte Dritte durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und die Aufzeichnungen exklusiv von Rammstein räumlich, zeitlich, inhaltlich unbegrenzt, bearbeitet und/oder unbearbeitet, ganz und/oder teilweise, in körperlicher und unkörperlicher Form, in allen Medien und Formaten (z.B. Print, Soziale Medien, audiovisuelle Medien, Online etc.) selbst und/oder über Dritte ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt ausgewertet, insbesondere vervielfältigt, verbreitet, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht, etc., werden dürfen.

13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.



Stand: 15.09.2023 - Rammstein AGB drucken