Im August 2022 kommen L’Impératrice für eine exklusive Show nach Berlin ins Astra Kulturhaus.
Bis es soweit ist, empfehlen wir noch einmal das aktuelle Album der Soundtüftler um Pianist Charles de Boisseguin und ...
Sängerin Flore Benguigui: „Matahari“ heißt es und verbindet spacigen Funk und das kühle Schillern des 80er-Pops mit einem modernen Spin und Lyrics, die es für jeden Song in englischen wie auch in französischen Versionen gibt.
Wer sein Wohnzimmer in einen Discofloor verwandeln will, dem sei vor allem der Song „Voodoo“ ans Herz gelegt: eine perfekt abgeschmeckte Verführung zum Tanzen, die ironischerweise die Hemmschwelle thematisiert, die viele spüren, wenn sie in einem angesagten Club an der Wand lehnen und sich nicht so recht trauen.
„I’m the worst you’ve ever seen, I’m as groovy as a bamboo“, singt Flore Benguigui am Anfang, spürt dann jedoch wie ihr die Musik und der Groove in die Knochen kriechen, die Haut zum Kribbeln bringen und die Beine zucken lassen: „I feel something in my knees, is it music or new voodoo?“
Ask Helmut, ByteFM & The Postie präsentieren
TAKO TSUBO TOUR
Mo 29. Aug '22 Berlin, Astra Kulturhaus Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
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Ausverkauft, Verlegt vom 16.03.2022, 11.02.2021 & 13.11.2021 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit |
Mo 29.Aug '22
Berlin, Astra Kulturhaus
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
26,40 €
Ausverkauft, Verlegt vom 16.03.2022, 11.02.2021 & 13.11.2021 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Mit „Memoria“ hat der dänische Komponist, Musiker und Pro-duzent Anders Trentemøller im Februar 2022 sein sechstes Studioalbum veröffentlicht. Und wen wundert’s, damit ist ihm mal wieder ein kleines - nein ...
großes - Meisterstück gelungen, das seinem legendären Debüt „The Last Resort“ in Nichts nachsteht. Da wäre zum Beispiel die Single „In The Gloaming“ – ein geisterhafter Gefühlsrausch, gesungen von Lisbet Fritze. Die mit Tricky aufgenommene Ballade „No One Quite Like You“ wiederum kriecht einem ganz wundervoll unter die Haut, während das rein instrumentelle „Golden Sun“ beweist, dass Trentemøller einfach der Meister der tanzbaren Melancholie bleibt.
Trentemøller sagte im Vorfeld, dass er die Musik von „Memoria“ vor allem mit Blick auf die kommenden Liveshows komponiert hätte. Deshalb hat er sich für die Tour eine handverlesene Truppe an kreativen Köpfen zusammengestellt. Licht und Visuals stammen von Leroy Bennett, der schon mit Prince, Lady Gaga und Nine Inch Nails arbeitete. Für die Vocals wird die isländische Sängerin Disa an Bord sein.
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Die Tickets für Trentemøller werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
DIFFUS & ByteFM präsentieren
Memoria Tour
Di 30. Aug '22 Leipzig, Täubchenthal Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
30,80 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 25.02.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. | ||
Mi 31. Aug '22 Berlin, Astra Kulturhaus Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
30,80 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 24.02.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit |
Di 30.Aug '22
Leipzig, Täubchenthal
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
30,80 €
Verlegt vom 25.02.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Mi 31.Aug '22
Berlin, Astra Kulturhaus
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
30,80 €
Verlegt vom 24.02.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Der Trades Club in Hebden Bridge im britischen West Yorkshire war einmal das, was in England ein „working men’s club“ genannt wurde. Hier gab es allerdings nicht nur das gepflegte Pint mit der Kollegenschaft, ...
sondern auch handfeste Bildung, Kulturveranstaltungen, Diskussionen, Gewerkschaftstreffen, sozialistische Arbeitskreise und anderes. Später wurden aus vielen dieser „working men’s clubs“ Jugendtreffs und Konzertvenues – im Falle des Trades Club sogar ein Laden mit einem geradezu legendären Ruf. Dort spielten zahlreiche New-Wave, Punk- und Post-Punk-Bands, frühe Afrobeat-Acts machten Station und auch Krautrock konnte einem dort begegnen. Sydney Minsky-Sargeant, Bandleader der Band Working Men’s Club, verdankt dem Trades Club einen Großteil seiner musikalischen Sozialisation – was ihn und seine Mitstreiter*innen drauf brachte, die eigene Band als Hommage Working Men’s Club zu nennen. Warum wir das so ausführlich erzählen? Weil all das in der DNA der Band steckt und auf den zehn Songs des selbstbetitelten Debütalbums deutlich zu hören ist. Oft werden sie als Post-Punk-Band bezeichnet, aber das greift viel zu kurz: der Song „Valleys“ beispielsweise lässt anfangs an die Band „Neu!" denken und kriegt dann einen kühlen Goth-Glanz. „White Rooms and People“ hat zunächst diese übergroße New Wave-Sehnsucht, kippt dann kurz in die Nullerjahre-Indie-Schule, lässt die schnodderige Intelligenz von Pulp aufblitzen und dreht im Refrain dann noch einmal auf New Wave. „Cook a Coffee“ wiederum ist lärmend, stoisch, rotzig, punkig und hat eher Idles-Vibes. Dass dieser kontrollierte Ritt durch die Stile bei Working Men’s Club absolut Sinn macht und in jeder Sekunde – ob live oder auf Platte – überzeugt, ist ihr größter Verdienst.
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Die Tickets für Working Men's Club werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
ByteFM, Sonic Seducer & Bedroomdisco präsentieren
Mo 05. Sep '22 Berlin, Privatclub Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
18,70 € Tickets kaufen |
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verlegt vom 26.04.2022 | ||
Di 06. Sep '22 Leipzig, Felsenkeller, Das Naumanns Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
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ABGESAGT, verlegt vom 07.05.2022 | ||
Mi 07. Sep '22 Hamburg, Molotow Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
18,70 € Tickets kaufen |
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verlegt vom Uebel&Gefährlich, Turmzimmer, vom 25.04.2022 | ||
Do 08. Sep '22 Köln, JAKI Einlass: 19:30 Beginn: 20:00 |
18,70 € Tickets kaufen |
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verlegt vom 27.04.2022 |
Mo 05.Sep '22
Berlin, Privatclub
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
18,70 €
verlegt vom 26.04.2022
Di 06.Sep '22
Leipzig, Felsenkeller, Das Naumanns
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
18,70 €
ABGESAGT, verlegt vom 07.05.2022
Mi 07.Sep '22
Hamburg, Molotow
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
18,70 €
verlegt vom Uebel&Gefährlich, Turmzimmer, vom 25.04.2022
Do 08.Sep '22
Köln, JAKI
Einlass: 19:30 Beginn: 20:00
18,70 €
verlegt vom 27.04.2022
Dass der Geist von The Grateful Dead auf internationalen Bühnen weiterlebt, ist seit Ende der 90er vor allem dem Dark Star Orchestra zu verdanken. Gegründet in Chicago in den Jahren nach Garcias Tod, wollte man ...
zunächst einige historische Live-Shows der Grateful Dead auf Club-Bühnen nachspielen.
Langsam aber stetig wuchs dabei das Publikum und man brachte die Idee auf immer größere Touren. Inzwischen hat das Dark Star Orchestra über 3000 Shows, oft nach historischen Setlists, gespielt und genießt dabei schon lange das Vertrauen der Deadheads und sogar der originalen, noch verbliebenen Bandmitglieder von The Grateful Dead. Phil Lesh, Bob Weir, Bill Kreutzmann, Donna Jean Godchaux-MacKay, Vince Welnick und Tom Constanten hatten allesamt schon Gastauftritte beim Dark Star Orchestra. Keyboarder und Sänger Rob Barraco beschrieb den Antrieb der Band einmal so: „Für uns ist es die Chance, einen Teil der Magie dieser Band wiederzubeleben. Wir bieten eine Art historischen Einblick, wie es angefühlt haben könnte, 1985, oder 1978, oder wann auch immer eine Show von The Grateful Dead erlebt zu haben. Selbst Deadheads, die in den 90er noch hunderte Shows ihrer Herzensband gesehen haben, können bei uns Dinge sehe und hören, die sie niemals live erlebt haben.“
Im September 2022 hat man nun endlich die Chance, Dark Star Orchestra und damit auch ein Stück weit The Grateful Dead live auf deutschen Bühnen zu erleben.
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Die Tickets für Dark Star Orchestra werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
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Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de & für München zusätzlich über München Ticket abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
Classic Rock & eclipsed präsentieren
Europe '72 | 50th Anniversary Tour | Celebrating the Grateful Dead Experience
So 18. Sep '22 Köln, Live Music Hall Einlass: 18:00 Beginn: 19:00 |
33,00 € Tickets kaufen |
Mo 19. Sep '22 Frankfurt/Main, Batschkapp Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
33,00 € Tickets kaufen |
Di 20. Sep '22 Berlin, Astra Kulturhaus Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
33,00 € Tickets kaufen |
Do 22. Sep '22 München, Muffathalle Einlass: 18:00 Beginn: 19:00 |
33,00 € Tickets kaufen |
So 18.Sep '22
Köln, Live Music Hall
Einlass: 18:00 Beginn: 19:00
33,00 €
Mo 19.Sep '22
Frankfurt/Main, Batschkapp
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
33,00 €
Di 20.Sep '22
Berlin, Astra Kulturhaus
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
33,00 €
Do 22.Sep '22
München, Muffathalle
Einlass: 18:00 Beginn: 19:00
33,00 €
Am popkulturellen Standing von Massive Attack gibt es nichts zu rütteln: Songs wie „Teardrop“, „Karmacoma“ oder auch das im direkten Vergleich noch relativ junge „The Spoils“ sind einfach echte Klassiker. ...
Und damals wie heute sorgen die kraftvollen, schweren und cleveren Tracks von Massive Attack für einen Schauer. Dass dem so ist, liegt auch an ihren Live-Shows der vergangenen Jahre. Robert „3D“ Del Naja und Grantley Evan Marshall aka Daddy G – die einzig verbliebenen Gründungs-mitglieder der Band aus Bristol – veröffentlichen zwar nur sehr ausgewählt neue Musik, schaffen es mit ihren Liveshows aber immer noch und immer wieder, das Publikum umzublasen. Denn ein Gig von Massive Attack ist immer eine Art Bastard aus Konzert, Medienkunst-Performance und Statement zur Zeit. Für jeden Song schlagen sie in ihren Visuals eine Brücke in die Jetztzeit, transportieren eine Message, zeigen Haltung. Dabei frischen sie ihre Line-Ups stets mit wechselnden Gastsänger*innen auf – oder holen wie im Falle der Young Fathers vor einigen Jahren – auch einfach mal die Vorband in ihre Shows. Langweilig wird es mit ihnen also nie – und das wird sich auch im Sommer 2022 nicht ändern, wenn sie nun endlich, die schon für 2020 geplanten Gigs in Deutschland spielen können. Außerdem haben Massive Attack nun noch einen dritten, neuen Live-Termin in petto – am 26. Juni spielen sie eine weitere Show im Münchener Zenith.
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Die Tickets für Massive Attack in München werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
Musikexpress präsentiert
Mi 21. Sep '22 Düsseldorf, Mitsubishi Electric Halle Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
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Tour ersatzlos abgesagt, Die Tickets können an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden | ||
Do 22. Sep '22 München, Zenith Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
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Tour ersatzlos abgesagt, Die Tickets können an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden | ||
Sa 24. Sep '22 Berlin, Max-Schmeling-Halle Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
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Alle Shows sind ersatzlos abgesagt |
Mi 21.Sep '22
Düsseldorf, Mitsubishi Electric Halle
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
49,80 €
Tour ersatzlos abgesagt, Die Tickets können an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden
Do 22.Sep '22
München, Zenith
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
48,40 €
Tour ersatzlos abgesagt, Die Tickets können an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden
Sa 24.Sep '22
Berlin, Max-Schmeling-Halle
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
48,40 €
Alle Shows sind ersatzlos abgesagt
Wer Rosa Walton und Jenny Hollingworth alias Let’s Eat Grandma auch nur einmal live gesehen hat, wird das Duo niemals vergessen.
Ihr verspielter, freakiger, atmosphärischer Sound zwischen Indie, Folk, Pop und ...
Psychedelica schlägt immer wieder einen Haken, den man nicht hat kommen sehen. Auch ihre Performances sind erfrischend unberechenbar. Da wird zum Beispiel schon mal ein Lied komplett im Liegen gespielt oder auf eine Spielzeit von 14 Minuten gejammt. Rosa und Jenny musizieren schon zusammen, seit sie 13 Jahre alt sind, was erklärt, warum die beiden manchmal wie mysteriöse Schwestern wirken, die telepathisch miteinander kommunizieren. Schon ihr Debütalbum „I, Gemini“ zeigte – wie auch ihr Bandname – dass Let’s Eat Grandma einen ganz eigenen poetischen, abgründigen Humor haben.
Ihre Songs heißen schon mal „Sax In The City“, „Eat Shiitake Mushrooms“ oder „Donnie Darko“. Letztgenannter Song ist übrigens nicht weniger als ein elfminütiges Wunderwerk und eine Referenz an den Kultfilm gleichen Namens.
Im April erschien ihr drittes Album „Two Ribbons“ – und beginnt mit einem majestätischen Synth-Pop-Banger namens „New Year“. Der britische Guardian gab diesem tollen Album verdiente fünf von fünf Sternen und nannte es eine „unvergessliche, kraftvolle Studie einer Freundschaft“. Das trifft die Sache, denn die verspielten Lyrics und der Gesang der Beiden klingen, als würde man zwei sehr guten Freundinnen beim Sinnieren, Witze machen, Nachdenken und Deeptalken zuhören. Im September werden Let’s Eat Grandma damit endlich auch in Deutschland live zu sehen sein.
Bedroomdisco, ByteFM & Kulturnews präsentieren
So 25. Sep '22 Köln, Club Volta Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
21,05 € Tickets kaufen |
Mo 26. Sep '22 Berlin, Hole44 Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
21,05 € Tickets kaufen |
Mi 28. Sep '22 Hamburg, Knust Einlass: 19:30 Beginn: 20:30 |
21,05 € Tickets kaufen |
So 25.Sep '22
Köln, Club Volta
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
21,05 €
Mo 26.Sep '22
Berlin, Hole44
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
21,05 €
Mi 28.Sep '22
Hamburg, Knust
Einlass: 19:30 Beginn: 20:30
21,05 €
Streng genommen könnten wir diesen Pressetext sehr kurz halten: „YouTube-Channel Elbphilharmonie aufrufen: Live-Stream-Aufzeichnung Soap&Skin August 2019 anschauen!“ Diese Sätze müssten reichen, um Euch zu ...
überzeugen, dass Konzerte von Soap&Skin ein Erlebnis sind, das man gesehen haben muss.
Ihr letztes Album „From Gas To Solid / you are my friend“ nahm sie größtenteils in ihrer Wiener Wohnung auf – und trotzdem klang es, als habe sie es in einer durchs All treibenden Raumstation in totaler Einsamkeit mit Blick auf die Unendlichkeit eingespielt.
Die Journalistin Julia Friese schrieb damals im Musikexpress sehr treffend über die Wirkung dieses intensiven Albums: „Anja Plaschg macht eigentlich keine Musik. Musik erzeugt Gefühle. ‚From Gas To Solid / you are my friend‘ aber ist ein Gefühl, das den Körper des Hörers als Instrument nutzt.
Es greift nach seinem Innersten und versucht, ihm zur Flucht zu helfen. Die Augen beginnen zu tränen, die Haare zu stehen, man schreit, um noch ein bisschen mehr aus sich herauszukommen.“
Besser können wir das nicht auf den Punkt bringen. Nun gibt es endlich wieder die Möglichkeit Soap&Skin auf der Bühne zu sehen. Im September wird sie in München und Berlin auftreten und uns alle spüren lassen, dass unsere Körper tatsächlich Instrumente in ihren Kompositionen sind.
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Die Tickets für Soap&Skin werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem die Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de & für München zusätzlich über München Ticket abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
Musikexpress & Kulturnews präsentieren
Mi 28. Sep '22 Berlin, Tempodrom Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
45,50 - 49,90 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 19.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. | ||
Do 29. Sep '22 München, TonHalle Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
35,20 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 18.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. |
Mi 28.Sep '22
Berlin, Tempodrom
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
45,50 - 49,90 €
Verlegt vom 19.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Do 29.Sep '22
München, TonHalle
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
35,20 €
Verlegt vom 18.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Man ahnte es ja schon damals, 2010 muss es gewesen sein, als die junge Belgierin Selah Sue zum ersten Mal durch Deutschland tourte. Im Gepäck hatte sie einen unwahrscheinlichen Hit namens „Raggamuffin“, der mehr Pop ...
oder Songwriterinnen-Folk als Reggae war, aber trotzdem diesen entspannten Vibe atmete, den man sonst eher auf Jamaika hört. Gerade mal um die 20 begeisterte sie mit ihrer Stimme, ihrem Songwriting und ihrem eigenen Sound sogar den unsterblichen Prince, der sie prompt ins Vorprogramm holte für eine Show. Aber schon damals spürte man ebenso: Selah Sue läuft sich gerade erst warm – ein One-Hit-Wonder war sie mitnichten. Und genau so kam es auch: Gut zehn Jahre, drei Alben, Tracks mit J. Cole, Childish Gambino u.a., eine Raritäten-Kollektion und Hits wie „You“, „Crazy Vibes“ und „Alone“ weiter, hat sie kürzlich ihr drittes Studioalbum „Persona“ veröffentlicht. Ein Titel, der passender nicht sein könnte, denn Selah Sue zeigt sich darauf als vielseitige Persönlichkeit, die von Pop zum Folk zum R’n’B und zurück gleiten kann – manchmal gar in einem Song. Die stilistische Offenheit ist ein schöner Kontrast zu ihren Lyrics, die sehr genau die Untiefen der eigenen Persönlichkeit erforschen und geprägt sind von ihrem Kampf gegen die Depression.
Ihr immer global angelegter, Welt umarmender Pop-Entwurf funktioniert aber immer noch am besten, wenn man diese tolle Musikerin live auf der Bühne vor sich stehen hat.
Genau das ist im Herbst endlich wieder möglich.
Galore Interviews, rausgegangen & Laut.de präsentieren
Di 04. Okt '22 Berlin, Astra Kulturhaus Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
30,80 € Tickets kaufen |
Do 06. Okt '22 Hamburg, Mojo Club Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
30,80 € Tickets kaufen |
Fr 07. Okt '22 München, Freiheitshalle Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
30,80 € Tickets kaufen |
Di 04.Okt '22
Berlin, Astra Kulturhaus
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
30,80 €
Do 06.Okt '22
Hamburg, Mojo Club
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
30,80 €
Fr 07.Okt '22
München, Freiheitshalle
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
30,80 €
Über die Live-Qualitäten der Isländer sind bereits viele Loblieder gesungen worden. Schon von Beginn ihrer Karriere an zogen Sigur Rós ihre Fans auf eine Weise in den Bann, die schlichtweg einzigartig ist. Da krachen ...
sakrale Parts in massive Gitarrenwände, Projektionen flimmern vor und hinter den Musikern und Frontmann Jónsi steigt in atemraubende Tonhöhen, während er seine E-Gitarre mit einem Violinenbogen bearbeitet. Sigur Rós-Konzerte glichen dabei oft eher einer Multimediamesse als einem reinen Konzert.
Nach langjähriger Live-Pause brechen Sigur Rós nun zu einer Welttournee auf, die sie auch nach Deutschland führen wird. Die Band wird dabei nicht nur die bekanntesten Epen ihrer Erfolgsalben wie „Ágætis byrjun“ und „Takk...“ spielen, sondern auch neues Material live präsentieren. Die Gründungsmitglieder Jónsi, Georg Holm und der zu Sigur Rós zurückgekehrte Kjartan Sveinsson befinden sich nämlich gerade gemeinsam in ihrem Studio in Island. Dort nehmen sie das erste Studioalbum der Band seit „Kveikur“ aus dem Jahr 2013 auf. Sigur Rós haben ausdrücklich betont, dass sie die Konzerte der Welttournee nutzen werden, um dieses neue Material auf die Bühne zu bringen.
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Die Tickets für Sigur Rós werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem die Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de, für Frankfurt zusätzlich über Myticket & für München zusätzlich über München Ticket abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
Kulturnews, Rolling Stone & DIFFUS Magazin präsentieren
World Tour 2022
Mi 05. Okt '22 München, Zenith Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
56,10 € Tickets kaufen |
Di 11. Okt '22 Berlin, Tempodrom Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
52,10 - 63,10 € Tickets kaufen |
Do 27. Okt '22 Köln, Palladium Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
56,10 € Tickets kaufen |
So 30. Okt '22 Frankfurt/Main, myticket Jahrhunderthalle Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
50,60 - 61,60 € Tickets kaufen |
Mi 05.Okt '22
München, Zenith
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
56,10 €
Di 11.Okt '22
Berlin, Tempodrom
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
52,10 - 63,10 €
Do 27.Okt '22
Köln, Palladium
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
56,10 €
So 30.Okt '22
Frankfurt/Main, myticket Jahrhunderthalle
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
50,60 - 61,60 €
Fans der schwedischen Ausnahmekünstlerin Lykke Li freuen sich gerade über die ersten musikalischen Vorboten ihres neuen Albums ,,EYEEYE‘‘, dass am 20. Mai erscheinen wird. Die erste Single ,,No Hotel‘‘ war eine ...
erstaunlich reduzierte, aber gerade sehr eindringliche Ballade, bei der Lykke Li zu einer verhallten Gitarre von der Sehnsucht einer verglühten Liebe singt.
Die neue Single ,,Highway To Your Heart’’ ist ähnlich emotional, arbeitet aber mit anderen Mitteln. Dunkle Sounds und dezente Beats umspielen ihre Stimme, bis im Refrain die Trommeln bestimmter werden und der Song zu avantgardistischen Soundreisen aufbricht. Lyrisch geht es vor allem um Sehnsucht und Einsamkeit ‚, Night falls, it rains, I Wake Up Alone‘‘, heißt es an einer Stelle. Damit ist sie wieder in ihrer Königsdisziplin angekommen, die sie bereits auf Ihren vorherigen Alben wie ,,Youth Novels‘‘ und ,,Wounded Rhymes‘‘ etablierte: Pop, der weder große Emotionen noch tiefe Gedanken scheut. Lykke Li erzählte bereits in einem ersten Statement zur Platte, dass sie diese in ihrem Schlafzimmer in Los Angeles aufgenommen habe. Kreativer Sparrings-Partner und Produzent war wieder einmal Björn Yttling, der ihr auch beim dritten Album ,,I Never Learn‘‘ und beim Debüt ,,Youth Novels‘‘ zur Seite stand. ,,EYEEYE‘‘ habe jedoch auch eine starke visuelle Komponente, für die sich der Regisseur Theo Lindquist verantwortlich zeichnet. Lykke Li sagt zu dem Konzept: ,,Wir wollten die Schönheit und Erhabenheit eines dreistündigen europäischen Arthouse-Films einfangen und gleichzeitig etwas schaffen, das in den modernen Medien heimisch ist.
In Deutschland wird Lykke Li dieses Jahr nur eine exklusive Show im Metropol in Berlin spielen.
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Die Tickets für Lykke Li werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem die Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
Mo 24. Okt '22 Berlin, Metropol Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
37,40 € Tickets kaufen |
Mo 24.Okt '22
Berlin, Metropol
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
37,40 €
Die aktuellen Singles „Romeo Must Die“ und „Bye Bye“ haben es mal wieder bewiesen: Gaddafi Gals treten musikalisch ungern auf der Stelle. Während ihre vielleicht bekanntesten Songs „fila“ und „the death of ...
papi“ zwischen den sphärischen R’n’B-Hooklines und Rap-Parts eine recht roughe, dunkle Angelegenheit waren, scheinen sie ihren Sound nun modifiziert zu haben: Die neuen Singles knistern und wobblen, die Synths sind kristallin kalt, die Stimme dafür umso wärmer, fast so, als hätte man versucht eine Schnittmenge zwischen den experimentierfreudigen Stücken einer FKA twigs mit Aaliyah-Vibes zu vermischen.
Aber eigentlich ist es müßig, Gaddafi Gals mit anderen Namen zu vergleichen, denn das in Berlin lebende Kollektiv bringt ihre eigene Geschichte mit. Auch auf diesem Album schafft es Produzent walter p99 arkestra, den Gaddafi Gals Slimgirl Fat und Ebow
einen Trademark Sound zu verpassen, der locker auf internationaler Bühne mitmischen kann.
Das neue Album, das ebenfalls „Romeo Must Die“ heißt, kommt übrigens im September – kurz darauf startet dann ihre Tour.
Diffus, ByteFM, Kulturnews und Rausgegangen präsentieren
Romeo Must Die
Mi 02. Nov '22 München, Milla Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
19,80 € Tickets kaufen |
Do 03. Nov '22 Hamburg, Nochtwache Einlass: 19:30 Beginn: 20:30 |
19,80 € Tickets kaufen |
Fr 04. Nov '22 Berlin, Maschinenhaus Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
19,80 € Tickets kaufen |
Mi 02.Nov '22
München, Milla
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
19,80 €
Do 03.Nov '22
Hamburg, Nochtwache
Einlass: 19:30 Beginn: 20:30
19,80 €
Fr 04.Nov '22
Berlin, Maschinenhaus
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
19,80 €
Seit 2006 kommen Musikenthusiast:innen aus aller Welt zu den von Pitchfork kuratierten Musikfestivals in Chicago und Paris. Seit kurzer Zeit ist neben London nun auch Berlin auf der Pitchfork-Landkarte.
Für das ...
Pitchfork Music Festival Berlin 2022 hat man Innovator:innen, kommende Stars und Kultfiguren versammelt, um Berlins Status als eine der wichtigsten Städte für die Underground Kultur zu feiern.
Musikalisch wird es so vielfältig wie aufregend – und auch die Locations sind handverlesen. Mit dem Metropol, dem neuen Club im Zenner, der Instanz Festsaal Kreuzberg, dem Columbia Theater und dem wunderschönen Areal des Silent Green geht man dahin, wo gute, in die Zukunft weisende Konzerte schon immer ihren Platz hatten.
04. - 06. November 2022 – Metropol, Columbia Theater, Festsaal Kreuzberg, silent green & Zenner
Tickets: https://p4kberlin.tickets.de/de/
Radio Eins & Rausgegangen
Fr 04. Nov '22 Berlin, Zenner Einlass: 17:45 Beginn: 18:45 |
25,30 € Tickets kaufen |
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Desire | Club Intl. | Mothermary | ||
Fr 04. Nov '22 Berlin, silent green / Betonhalle Einlass: 18:30 Beginn: 19:30 |
28,60 € Tickets kaufen |
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I. JORDAN | Lyzza | DOSS | ||
Fr 04. Nov '22 Berlin, Columbia Theater Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
30,80 € Tickets kaufen |
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Nation of Language | Fake Fruit | Luna Li | ||
Sa 05. Nov '22 Berlin, silent green / Kuppelhalle Einlass: 18:00 Beginn: 19:30 |
25,30 € Tickets kaufen |
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Nia Archives | Hawa | ||
Sa 05. Nov '22 Berlin, Festsaal Kreuzberg Einlass: 19:15 Beginn: 20:15 |
29,70 € Tickets kaufen |
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Squid | Dehd | Strongboi | ||
Sa 05. Nov '22 Berlin, silent green / Betonhalle Einlass: 19:15 Beginn: 20:15 |
31,90 € Tickets kaufen |
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Black Midi | Crack Cloud | Guerilla Toss | ||
So 06. Nov '22 Berlin, silent green / Kuppelhalle Einlass: 18:30 Beginn: 19:30 |
25,30 € Tickets kaufen |
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Yeule | Oli XL (DJ set) | ||
So 06. Nov '22 Berlin, Zenner Einlass: 18:30 Beginn: 19:30 |
26,40 € Tickets kaufen |
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Blawan Live A/V feat. Bernhard Holaschke | aya | ||
So 06. Nov '22 Berlin, Metropol Einlass: 18:45 Beginn: 19:45 |
33,00 € Tickets kaufen |
|
The Comet is Coming | Ivy Sole | Loshh |
Fr 04.Nov '22
Berlin, Zenner
Einlass: 17:45 Beginn: 18:45
25,30 €
Desire | Club Intl. | Mothermary
Fr 04.Nov '22
Berlin, silent green / Betonhalle
Einlass: 18:30 Beginn: 19:30
28,60 €
I. JORDAN | Lyzza | DOSS
Fr 04.Nov '22
Berlin, Columbia Theater
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
30,80 €
Nation of Language | Fake Fruit | Luna Li
Sa 05.Nov '22
Berlin, silent green / Kuppelhalle
Einlass: 18:00 Beginn: 19:30
25,30 €
Nia Archives | Hawa
Sa 05.Nov '22
Berlin, Festsaal Kreuzberg
Einlass: 19:15 Beginn: 20:15
29,70 €
Squid | Dehd | Strongboi
Sa 05.Nov '22
Berlin, silent green / Betonhalle
Einlass: 19:15 Beginn: 20:15
31,90 €
Black Midi | Crack Cloud | Guerilla Toss
So 06.Nov '22
Berlin, silent green / Kuppelhalle
Einlass: 18:30 Beginn: 19:30
25,30 €
Yeule | Oli XL (DJ set)
So 06.Nov '22
Berlin, Zenner
Einlass: 18:30 Beginn: 19:30
26,40 €
Blawan Live A/V feat. Bernhard Holaschke | aya
So 06.Nov '22
Berlin, Metropol
Einlass: 18:45 Beginn: 19:45
33,00 €
The Comet is Coming | Ivy Sole | Loshh
Dominique Dillon de Byingto alias Dillon ist wohl eine der faszinierendsten Musikerinnen, die in Deutschland leben. Die in Brasilien geborene Pianistin, Sängerin und Songwriterin beeindruckte schon mit ihrem Debütalbum ...
„This Silence Kills“ aus dem Jahr 2011, auf dem auch ihr bis dato erfolgreichster Song „Thirteen Thirtyfive“ zu finden ist, der allein bei Spotify über 25 Millionen Streams gesammelt hat.
Ihre Nachfolgealben „The Unknown“ (2014) und „Kind“ (2017) etablierten sie als ebenso intensive wie versierte Künstlerin, deren Musik die Hörer:innen behutsam und betörend in die Dunkelheit zieht. Das gilt für ihre Alben ebenso wie für ihre Konzerte – was man gut am Live-Album „Live At Haus Der Berliner Festspiele“ überprüfen kann. Dort beginnt sie mit pochenden elektronischen Störgeräuschen, wirft wuchtige Beats in die edle Spielstätte, nur um dann ein paar Lieder später fast nur auf Klavier und Stimme zu setzen.
Wer bei der Aufnahme von „A Matter Of Time“, das sie ihrer Mutter widmete, keine Gänsehaut bekommt, der spürt auch sonst nix mehr. Nun steht endlich ein viertes Album ins Haus – die erste längere Veröffentlichung seit der 2019er-EP „When Breathing Feels Like Drowning“. „6abotage“ wird es heißen. Es sei eine intensive Zusammenarbeit mit dem Produzenten und Künstler Alexis Troy, wie sie im Vorfeld verrät. „Zusammen mit Alexis, dessen Arbeit ich seit Jahren bewundere, konnte ich auf einen Teil von mir zugreifen, der künstlerisch noch zu erforschen war“, sagt Dillon. „6abotage“ sei „die kompromisslose Manifestation dieser musikalischen Zusammenarbeit. Als Hybrid im wahrsten Sinne des Wortes ist ‚6abotage‘ Liebesbrief, Hilferuf und Konsequenz in einem. Geschrieben, produziert und aufgenommen in völliger Isolation, ohne dass wir jemals im selben Raum waren, spiegelt 6abotage den heutigen Zeitgeist wider. Es ist schmerzhaft und verzweifelt, aber auch beruhigend und hingebungsvoll. ‚6abotage‘ ist ein erfolgreicher Protest.“
Dieses der Isolation abgerungene Album wird sie glücklicherweise dennoch live mit ihrem Publikum teilen
ByteFM, Kulturnews & Musik Express präsentieren
Di 22. Nov '22 Hamburg, Mojo Club Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
35,20 € Tickets kaufen |
Mi 23. Nov '22 Köln, Gloria Theater Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
35,20 € Tickets kaufen |
Sa 26. Nov '22 Leipzig, Täubchenthal Einlass: 18:00 Beginn: 19:00 |
35,20 € Tickets kaufen |
Di 29. Nov '22 Berlin, Heimathafen Neukölln Einlass: 20:00 Beginn: 21:00 |
35,20 € Tickets kaufen |
Mi 30. Nov '22 München, Freiheitshalle Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
35,20 € Tickets kaufen |
Di 22.Nov '22
Hamburg, Mojo Club
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
35,20 €
Mi 23.Nov '22
Köln, Gloria Theater
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
35,20 €
Sa 26.Nov '22
Leipzig, Täubchenthal
Einlass: 18:00 Beginn: 19:00
35,20 €
Di 29.Nov '22
Berlin, Heimathafen Neukölln
Einlass: 20:00 Beginn: 21:00
35,20 €
Mi 30.Nov '22
München, Freiheitshalle
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
35,20 €
Wer den belgisch-ägyptischen Sänger, Gitarristen und Songwriter Tamino auch nur einmal live sieht, wird seinem Zauber verfallen. Große Worte, klar, aber man darf sich im November gerne vom Wahrheitsgehalt dieser ...
Aussage überzeugen, wenn er für zwei Shows in Deutschland vorbeischaut. Schon sein Debüt „Amir“ aus dem Jahr 2018 überzeugte viele Kritiker:innen und Fans gleichermaßen. Stücke wie „Indigo Nights“ und „Habibi“ bringen die wehmütige Stimmung arabischer Musiktraditionen mit der melancholischen Poesie eines Jeff Buckley zusammen. Wobei Vergleiche dieser Art müßig sind, denn Tamino war schon auf seinen ersten Touren und mit dem Album „Amir“ ein faszinierender Künstler.
Sein Großvater, Muharram Fouad, war einer der berühmtesten Sänger und Schauspieler Ägyptens, und es war seine alte Gitarre, die Tamino als Kind geschenkt bekam, die ihn auf seine musikalische Reise brachte. Was Tamino auf der Bühne – nur mit Gitarre und Stimme – erschafft, geht einem direkt unter die Haut.
Im April kehrte Tamino dann endlich mit neuer Musik zurück und veröffentlichte „The First Disciple“ für das er mit den belgischen Produzenten PJ Maertens und Jo Francken zusammenarbeitete. Im November kommt er für zwei Konzerte nach Deutschland!
Bedroomdisco, ByteFM & Kulturnews präsentieren
Di 29. Nov '22 Köln, Gloria Theater Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
26,40 € Tickets kaufen |
Mi 30. Nov '22 Berlin, Metropol Einlass: 18:30 Beginn: 19:30 |
26,40 € Tickets kaufen |
Di 29.Nov '22
Köln, Gloria Theater
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
26,40 €
Mi 30.Nov '22
Berlin, Metropol
Einlass: 18:30 Beginn: 19:30
26,40 €
Die aus Montreal stammende Musikerin Béatrice Mireille Martin lässt ihr Piratenherz seit 2008 schlagen. Da beschloss sie unter diesem Namen, also als Coeur de Pirate, eine Solokarriere zu starten, nachdem sich ein ...
kleiner Hype um ihre auf Myspace zu findenden Lieder entsponnen hatte. Die klangen zwar noch rougher, aber ihr traumwandlerisches Klavierspiel und die tiefschürfenden, meistens französischen Texte, ließen einen schon damals staunen.
Mittlerweile hat Coeur de Pirate über 1,2 Millionen Alben verkauft, veröffentlichte gefeierte und ausgezeichnete Alben wie zuletzt 2018 „En cas de tempête, ce jardin sera fermé“ und wurde in den letzten Jahren zu einer starken Stimme der LGBTQ Gemeinde. Zuletzt veröffentlichte sie die Single „Ne m’appelle pas“, die wieder zwischen Pop und Chanson changiert, aber erstaunlich tanzbar produziert ist. Ob da weitere Singles oder gar ein Album folgen werden, weiß man bisher nicht, aber sie hat neue Tourdaten am Start – und wird auch ihre Fans in Deutschland besuchen. Am 8. Oktober 2021 wird Coeur de Pirate in der Berliner Passionskirche spielen: der perfekte atmosphärische und klangliche Rahmen für Béatrice Mireille Martin.
The-Pick.de, KALTBLUT & Libertine Magazine präsentieren
Di 29. Nov '22 Berlin, Passionskirche Einlass: 19:00 Beginn: 20:00 |
27,50 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 22.10.2020 & 08.10.2021 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit |
Di 29.Nov '22
Berlin, Passionskirche
Einlass: 19:00 Beginn: 20:00
27,50 €
Verlegt vom 22.10.2020 & 08.10.2021 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Das 14. Album der Eels ist im wahrsten Wortsinn ein Hexenwerk. Immerhin trägt es den Namen „Extreme Witchcraft“ und landete als sperrig-schönes, klassisches Indie-Album in den Top 10 der deutschen Albumcharts. Und ...
das zu Recht, denn musikalisch ist das was Mark Oliver Everett da in seinem Songwriting-Kessel angerührt hat, erneut eine große Freude. Wie schon beim lauten, durchaus artverwandten 2001er-Album „Souljacker“ nahm Mr. E dieses Album mit Gitarrist und PJ Harvey-Hausproduzent John Parish auf. Everett sagte kürzlich in einem Interview, Parish sei der netteste Mensch der Welt, aber „wenn er ins Studio kommt, wird er zu einem verrückten Professor. Vermutlich ist diese Freundlichkeit seine Taktik, um den Mr. Hyde unter Kontrolle zu halten.“
Kontrolle muss man auf der Eels-Tour 2023 allerdings nicht unbedingt erwarten: Wer E und seine Live-Band in den letzten 15 Jahren mehrmals auf der Bühne erlebt hat, der weiß, dass hier alles passieren kann: Mal kommt eine Ballade plötzlich als Punkkracher daher, mal tragen alle auf der Bühne angeklebte Vollbärte und Trainingsanzüge, mal erzählt Everett aus seinem Leben und mal sagt er gar nix und konzentriert sich voll auf seine Musik. Auf diese Konzerte darf man sich vor allem freuen, weil es auch die erste Gelegenheit ist die Songs des Vorgängeralbums „Earth To Dora“ zu hören, das noch voll von der Pandemie-Verzweiflung geprägt ist. Man denke nur daran, den Song „Are We Alright Again“ live zu hören. Ein Song, den Everett inmitten der Pandemie schrieb. Darin heißt es: „Are we alright again? / Are we around the bend? / Am I lucky or brave? / Are you stronger today? / Are we alright again? / Yeah, I think we're alright.“ Ein Fazit, dass wir vor der Bühne gerne abnicken wollen. Um uns dann gemeinsam in neue Kracher wie „Amateur Hour“, „The Magic“ oder „Good Night On Earth“ zu werfen.
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Die Tickets für Eels werden ausschließlich personalisiert verkauft. Personalisiert bedeutet, dass jedes Ticket an nur eine Person gebunden ist, die namentlich auf diesem erwähnt ist. Diese Person ist Inhaber des Besuchsrechts und nur diese erhält Zutritt zur Veranstaltung.
Es besteht eine Limitierung auf maximal 6 Tickets pro Kunde pro Show.
Die Personalisierung der Tickets sowie die beschränkte Ticketanzahl geschieht aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung eines Zweitmarkts, auf dem Tickets oftmals zu überhöhten Preisen angeboten werden. Durch diese spezielle und bewusste Regulierung des Vorverkaufs, soll möglichst vielen Fans die Möglichkeit gegeben werden, Tickets zu fairen Preisen zu erwerben.
Der offizielle Onlinevorverkauf wird ausschließlich über tickets.de abgewickelt, bei allen anderen Ticketanbietern, die Tickets zum Kauf anbieten, handelt es sich um NICHT AUTORISIERTE Anbieter.
Rolling Stone & Diffus präsentieren
Lockdown Hurricane 2023
Do 06. Apr '23 Hamburg, edel-optics.de Arena Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
39,60 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 23.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit | ||
Mo 10. Apr '23 Berlin, Verti Music Hall Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
33,00 - 38,50 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 25.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit | ||
Di 11. Apr '23 Köln, Palladium Einlass: 18:00 Beginn: 20:00 |
38,50 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 22.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit | ||
Mi 12. Apr '23 München, Zenith Einlass: 18:30 Beginn: 20:00 |
38,50 € Tickets kaufen |
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Verlegt vom 21.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit |
Do 06.Apr '23
Hamburg, edel-optics.de Arena
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
39,60 €
Verlegt vom 23.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Mo 10.Apr '23
Berlin, Verti Music Hall
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
33,00 - 38,50 €
Verlegt vom 25.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Di 11.Apr '23
Köln, Palladium
Einlass: 18:00 Beginn: 20:00
38,50 €
Verlegt vom 22.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Mi 12.Apr '23
München, Zenith
Einlass: 18:30 Beginn: 20:00
38,50 €
Verlegt vom 21.03.2022 | Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit
Vor über 35 Jahren gründeten wir MCT, weil wir Konzerte liebten. Das gilt bis heute. Wir arbeiten erfolgreich mit Größen der Popmusik zusammen und entdecken ständig neue Künstler, die wir auf die Bühne bringen.
Wir sind der Meinung, dass Konzerte bezahlbar bleiben müssen. MCT setzt sich deswegen für faire, transparente Ticketpreise und den Kampf gegen Schwarzmarkthändler ein.
In den vergangenen Jahrzehnten hat MCT Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Bands und Veranstaltungsorten gesammelt. Unser Team besteht aus Fachfrauen und Fachmännern, die mit Herzblut Konzerte veranstalten und keine Scheu vor organisatorischen Herausforderungen haben.
Wir erledigen alles, was für ein gutes Konzert nötig ist: von den amtlichen Genehmigungen bis zur Sicherheit, der Werbung und der korrekten Abrechnung.
Seit 1984 veranstalten wir Konzerte und Tourneen jeder Größenordnung in Deutschland. Wir buchen unseren Bands die Locations, die am besten zu ihnen passen. Das kann ein Stadion für Zehntausende Menschen sein oder auch ein Underground-Club.
MCT ist auch als Agentur tätig – in Europa und dem Rest der Welt. Zudem managen, repräsentieren und beraten wir Künstler*innen.
ANDREAS MÜHE, www.andreasmuehe.com
derzeit keine Termine
DIE ANTWOORD, www.dieantwoord.com
derzeit keine Termine
YASMINE HAMDAN, www.yasminehamdan.com
derzeit keine Termine
DINOS CHAPMAN, www.dinoschapman.com
derzeit keine Termine
RAMMSTEIN, www.rammstein.com
GUSGUS, www.gusgus.com
derzeit keine Termine
MAX RAABE & PALAST ORCHESTER, www.palast-orchester.de
Gaddafi Gals, www.facebook.com/GADDAFIGALS/
derzeit keine Termine
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Verantwortliche Stelle ist die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Tel.: +49 30 5363 8200, Fax: +49 30 5363 8222, E-Mail: hartmann@mct-agentur.com.3. ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG, RECHTSGRUNDLAGEN UND BERECHTIGTE INTERESSEN, DIE VON UNS ODER EINEM DRITTEN VERFOLGT WERDEN, SOWIE KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN
3.1. Informatorische Nutzung unserer Website
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf deinem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet und temporär in sog. Log-Files gespeichert. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Folgende Informationen werden dabei auch ohne dein Zutun erfasst und bis zur automatischen Löschung gespeichert:3.2. Datenverarbeitung beim Kauf von Tickets
Im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets für unsere Veranstaltungen (Bestellung per E-Mail) verarbeiten wir die für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages, einschließlich der Verfolgung von Vertragsverletzun-gen, erforderlichen Daten. Hierzu zählen:3.3. Datenverarbeitung zu Werbezwecken (Zusendung unseres Newsletters)
Wenn du uns hierzu deine Einwilligung erteilt hast, verwenden wir deinen Namen und deine E-Mail-Adresse dazu, dir unseren Newsletter für den „MCT Ticket Shop“ oder einen unserer anderen Ticketshops auf tickets.de mit Informationen zu unseren Veranstaltungen zuzusenden.3.4. Pressebereich unserer Website
Um den Pressebereich unserer Website nutzen zu können, benötigst du von uns einen Medienzugang, den du per E-Mail bei uns beantragen kannst. Wir erheben dazu deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und ggf. einen Nachweis über deine Journalisten- bzw. Pressetätigkeit. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse an der Verarbeitung deiner Daten folgt daraus, dass der Pressebereich unserer Website mit den dort bestehenden Downloadmöglichkeiten aus rechtlichen Gründen nur Journalisten und Pressevertretern zur Verfügung gestellt werden kann.3.5. ONLINEAUFTRITT UND WEBSITEOPTIMIERUNG
3.5.1. Einbindung von Videos
Für die Einbindung von Videos auf unserer Website nutzen wir die Anbieter YouTube und Vimeo.3.5.2. Cookies
In dem Pressebereich auf unserer Website setzen wir sogenannte Session-Cookies ein. Diese dienen dazu zu erkennen, dass du dich bereits für den Zugang zu unserem Pressebereich angemeldet hast. Sie werden nach Verlassen unserer Website automatisch gelöscht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.3.5.3. Informationen zur Webanalyse von etracker
Wir verwenden Dienste der etracker GmbH aus Hamburg, Deutschland (www.etracker.com) zur Analyse von Nutzungsdaten. etracker verwendet standardmäßig keine Cookies. Stimmst du dem Setzen von Analyse-Cookies explizit zu, werden Cookies eingesetzt, die eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher sowie die Anzeige nutzungsbezogener Inhalte oder Werbung ermöglichen. Cookies sind kleine Textdateien, die vom Internet Browser auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden. etracker Cookies enthalten keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen.4. EXTERNE DIENSTLEISTER
Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung deiner Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen ge-bunden und werden regelmäßig kontrolliert. Die externen Dienstleister lassen sich insbesondere folgenden Kategorien zuordnen:5. WIDERRUF DEINER EINWILLIGUNG
Eine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.6. WIDERSPRUCHSRECHT
Unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.7. DEINE WEITEREN RECHTE
Du hast gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der dich betreffenden personenbezogenen Daten:8. BESCHWERDERECHT BEI DER AUFSICHTSBEHÖRDE
Du hast zudem das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung deiner personenbe-zogenen Daten durch uns zu beschweren.9. DATENSICHERHEIT
Wir unterhalten aktuelle technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz deiner personenbezogenen Daten zum Schutz vor Gefahren bei Datenübertragung sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend “wir” oder “MCT”) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”.
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von MCT vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt., zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt. Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.3 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
2.4 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.5 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben.
5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr ist
a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.
5.4 Die Vorverkaufsgebühr wird nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Vorverkaufsgebühr im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Vorverkaufsgebühr auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Wertersatz zu leisten.
5.5 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.2) so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.
5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.
6. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB
6.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Falle eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.
7. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von MCT, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:
a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2) betragen.
7.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 6.1 enthaltenen Verbote kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 6.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.
8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
8.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 6.1. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden (“relative Fixschuld”). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei MCT zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl MCT bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste MCT Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich MCT aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und MCT zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
8.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit MCT geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und MCT geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben oder die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
8.3 MCT ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
8.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MCT (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit MCT eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von MCT voraus, die hiermit unter den in Ziffer 7.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.
8.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, wird die Zustimmung von MCT zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 7.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT,
b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen,
c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2)) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 7.4 und diese Ziffer 7.5.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung der Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt.
8.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 7.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 7.5 genannten Fällen Tickets anzubieten, ist MCT berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann MCT nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) der entgegen Ziffer 7.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.
9. ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG PERSONALISIERTER TICKETS
9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 7.4 und 7.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit MCT unter Einschluss dieser AGB eintritt und MCT hierzu seine Zustimmung nach Ziffer 7.4 erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.
9.2 Neben einer solchen Übertragung und Umpersonalisierung steht Ihnen bei Tickets, die vom System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ausgestellt wurden, auch die Möglichkeit eines Verkaufs über die Ticketbörse von smart tickets.de offen (siehe hierzu Ziffer 7 der smart tickets.de AGB). Die Ausstellung durch das System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ergibt sich aus dem Ticket und dort konkret aus dem oben rechts aufgedruckten Logo von smart tickets.de.
9.3 Für die Umpersonalisierung des Tickets nach Ziffer 8.1 muss Ihnen der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen möchten, bekannt sein.
9.4 Die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt durch den Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben (Ziffer 2.1).
9.5 Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei diesem Vertriebspartner mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.
Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist, erfolgt nicht.
9.6 Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziffer 7.1), umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von unserem Vertriebspartner aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein). Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.
Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, für denjenigen, für den Sie ein Online-Ticket erworben haben, dieses Ticket umzupersonalisieren und für diesen Dritten ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht Personalausweis oder Pass) vorzulegen. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als zu prüfen, ob der Name, der auf dem Online-Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmt, erfolgt nicht.
9.7 Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum Einlass.
9.8 Für die Umpersonalisierung berechnet Ihnen der Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird.
9.9 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn erfolgen.
10. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
10.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
10.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
10.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.
11. HAFTUNG VON MCT
11.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
11.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
11.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
12.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
12.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
12.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
12.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 16.02.2021 - AGB drucken
für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Konzerte, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend “wir” oder “MCT”) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche “Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu”.
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von MCT vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt., zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt. Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.3 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
2.4 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.5 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben.
5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr ist
a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.
5.4 Die Vorverkaufsgebühr wird nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Vorverkaufsgebühr im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Vorverkaufsgebühr auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Wertersatz zu leisten.
5.5 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.2) so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.
5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.
6. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB
6.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Falle eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.
7. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von MCT, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:
a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2) betragen.
7.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 6.1 enthaltenen Verbote kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 6.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.
8. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
8.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 6.1. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden (“relative Fixschuld”). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei MCT zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl MCT bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste MCT Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich MCT aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und MCT zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
8.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit MCT geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und MCT geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben oder die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit MCT eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
8.3 MCT ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
8.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit MCT (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit MCT eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von MCT voraus, die hiermit unter den in Ziffer 7.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.
8.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von MCT als Veranstalter zu vermeiden, wird die Zustimmung von MCT zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 7.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:
a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MCT,
b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von von MCT nicht autorisierten Internetauktionen,
c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2)) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von MCT nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 7.4 und diese Ziffer 7.5.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung der Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt.
8.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 7.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 7.5 genannten Fällen Tickets anzubieten, ist MCT berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann MCT nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) der entgegen Ziffer 7.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.
9. ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG PERSONALISIERTER TICKETS
9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 7.4 und 7.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit MCT unter Einschluss dieser AGB eintritt und MCT hierzu seine Zustimmung nach Ziffer 7.4 erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.
9.2 Neben einer solchen Übertragung und Umpersonalisierung steht Ihnen bei Tickets, die vom System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ausgestellt wurden, auch die Möglichkeit eines Verkaufs über die Ticketbörse von smart tickets.de offen (siehe hierzu Ziffer 7 der smart tickets.de AGB). Die Ausstellung durch das System der smart tickets.de Gesellschaft für Vertriebslösungen mbH ergibt sich aus dem Ticket und dort konkret aus dem oben rechts aufgedruckten Logo von smart tickets.de.
9.3 Für die Umpersonalisierung des Tickets nach Ziffer 8.1 muss Ihnen der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen möchten, bekannt sein.
9.4 Die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt durch den Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben (Ziffer 2.1).
9.5 Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei diesem Vertriebspartner mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.
Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung, ob die Person, die das Ticket umpersonalisieren lassen möchte, tatsächlich mit dem Ticketkäufer identisch ist, erfolgt nicht.
9.6 Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziffer 7.1), umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von unserem Vertriebspartner aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervor geht (z.B. Krankenversicherungskarte, Führerschein). Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name der Person, für die Sie das Ticket erworben haben, mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt.
Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, für denjenigen, für den Sie ein Online-Ticket erworben haben, dieses Ticket umzupersonalisieren und für diesen Dritten ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht Personalausweis oder Pass) vorzulegen. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als zu prüfen, ob der Name, der auf dem Online-Ticket vermerkt ist, mit dem Namen auf dem Ausweisdokument übereinstimmt, erfolgt nicht.
9.7 Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum Einlass.
9.8 Für die Umpersonalisierung berechnet Ihnen der Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird.
9.9 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn erfolgen.
10. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
10.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
10.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
10.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.
11. HAFTUNG VON MCT
11.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
11.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
11.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
12.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
12.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
12.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
12.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
13. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 16.02.2021 - AGB drucken
der MCT Agentur GmbH für das Björk Konzert 2022
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für das Björk-Konzert 2022, bei dem die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Ge-schäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestand-teil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Ver-tragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (ein-schließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WI-DERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Ge-bühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veran-staltung.
2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitver-anstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklä-rung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer per-sonensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben
5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist
(a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vorta-ges der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen.
Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendma-chung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen
5.4 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns ge-genüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ti-cketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.5 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rück-erstattung nach den AGB von CTS.
5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Aus-nahme der gezahlten Gebühren an CTS zu wenden. Es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aus-händigung von Ersatztickets möglich.
5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, blei-ben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprü-chen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für das Björk-Konzert ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von sechs (6) Tickets beschränkt. Sie dürfen für das Konzert, unabhängig von der Anzahl der Kauf-vorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinaus-gehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerb-lichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe ver-schiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Pre-paid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.1. gilt Ziffer 8.
7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Alle Tickets für das Björk-Konzert sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs auf-gefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofor-tigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur An-gabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weite-ren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
7.3 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Ver-trags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ti-cket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskon-trolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kre-ditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Ver-kauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktions-haus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlan-gen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möch-ten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ti-cket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabe-möglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.
8. RÜCKGABE VON TICKETS
8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS
8.1.1 Ihnen steht ab dem 01.04.2020 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Ti-ckets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbör-se www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Ange-bot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für ei-nen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) re-serviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ti-cket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiter-leiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) in-nerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket.Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.
8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 7.3 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräu-ßerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkarten-konto gutgeschrieben.
8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.
8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berech-tigen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Ver-anstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 6.5.).
8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort
8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am Veranstaltungsort am Tag der Veranstal-tung von der Öffnung bis zum Ende des jeweiligen Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.
8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraus-setzungen angenommen:
- das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,
- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Iden-tität des Ticketinhabers hervorgeht,
- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Per-sonalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,
- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden,
und
- der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.
8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 6.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngli-che Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.
9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Aus-nahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem je-weiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Ver-bote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rücker-stattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Au-ßerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Ti-ckets vorsehen.
10. HAFTUNG VON MCT
10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet MCT be-schränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinal-pflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverlet-zung.
10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder be-schränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsge-hilfen.
11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuer-werkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitge-führt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunkti-on. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Auf-nahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Ge-bühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffen-den Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Ver-anstaltung auszuschließen.
12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie bei-spielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durch-geführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung ver-vielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dür-fen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deut-sches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Son-dervermögen handelt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinba-rungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirk-sam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vor-rangig oder möglich ist.
Stand: 16.02.2021 - Björk AGB drucken
der MCT Agentur GmbH für die Rammstein-Konzerte 2022
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Rammstein-Konzerte 2022, bei denen die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Geschäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4. BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben
5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist
(a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen.
Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.
5.4 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.5 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von CTS.
5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an CTS zu wenden.. Es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für die Rammstein-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von sechs (6) Tickets pro Show beschränkt. Sie dürfen für die Konzerte, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.1. gilt Ziffer 8.
7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Alle Tickets für die Rammstein-Konzerte sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
7.3 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.
8. RÜCKGABE VON TICKETS
8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS
8.1.1 Ihnen steht ab dem 01.11.2019 die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket.Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.
8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 7.3 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.
8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Veranstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 6.5.).
8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort
8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am jeweiligen Veranstaltungsort am Tag der Veranstaltung von der Öffnung bis zum Ende des jeweiligen Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.
8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraussetzungen angenommen:
- das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,
- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht,
- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,
- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden,
und
- der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.
8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 6.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.
9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.
10. HAFTUNG VON MCT
10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 16.02.2022 - Rammstein AGB drucken
der MCT Agentur GmbH für das H.E.R.-Konzert 2022
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für das H.E.R.-Konzert 2022, bei dem die MCT Agentur GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Ge-schäftsführer: Scumeck Sabottka, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 65613 (nachfolgend "wir" oder "MCT") Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen MCT und den Kartenkäufern (nachfolgend "Sie" oder "Kunde"). Die AGB sind Bestand-teil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Ver-tragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu".
1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (ein-schließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN
2.1 Tickets können unmittelbar über unseren Vertriebspartner CTS EVENTIM AG & Co. KGaA ("CTS") über das Internet erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von CTS im Namen und auf Rechnung von uns vermittelt. Die AGB von CTS treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB von MCT Vorrang.
2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und MCT als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Ge-bühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt, zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis"), steht vollständig MCT als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
2.3 Möglicherweise erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.
2.4 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von MCT und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
2.5 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklä-rung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerru-fen.
2.6 Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS
3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.
3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
4.0 BESCHRÄNKUNGEN DES ZUGANGS ZUR VERANSTALTUNG Wir behalten uns vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit unserer Konzertbesucher besondere Zugangsbeschränkungen zu der Konzertveranstaltung vorzusehen. Diese werden spätestens 14 Tage vor Beginn des Konzerts bekannt gegeben.
5. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
5.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.
5.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist
(a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung
geltend zu machen.
Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.
5.3 Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise aufgrund einer bereits gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an dem Konzert Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen.
5.4 Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner CTS Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Systemgebühr für die Nutzung des Ticketsystems zur Ausstellung Ihrer Tickets.
5.5 Erhebt CTS weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.3), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB von CTS.
5.6 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren an CTS zu wenden.. Es sei denn, CTS sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.
5.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von MCT zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 9.
6. LIMITIERTER TICKETERWERB
6.1 Für die H.E.R.-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von sechs (6) Tickets pro Show beschränkt. Sie dürfen für die Konzerte, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur diese Anzahl an Tickets erwerben. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.
6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 6.1 Satz 3 und 4 kann MCT von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe MCT nach billi-gem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 6.1 Satz 3 und 4 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weiterge-hende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstö-ße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Scha-densersatzanspruch angerechnet. Im Falle eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 10.
7. PERSONALISIERUNG DER TICKETS UND VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS
7.1 Alle Tickets für die H.E.R.-Konzerte sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets.
7.2 Der von Ihnen beim Kauf angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Wenn Sie mehrere personalisierte Tickets erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden ("relative Fixschuld"). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei uns zu einem erheblichen Mehraufwand durch Konflikte bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl wir bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten können und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behalten wir uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).
7.3 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit uns geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, nach Maßgabe dieser AGB ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/ihrem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.
7.4 Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. MCT wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
7.5 Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets an Dritte oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus oder nicht autorisierte Internet-Ticketbörsen. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit uns (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket nicht nutzen möchten/können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 die Möglichkeit, das/die Ticket(s) zurückzugeben. Hiervon unberührt bleibt die gem. Ziffer 4 bestehende Rückgabemöglichkeit bei Ausfall oder einer Verlegung der Veranstaltung.
8. RÜCKGABE VON TICKETS
8.1 Rückgabe von Tickets, über die Ticketbörse "Fansale" von CTS
8.1.1 Ihnen steht ab sofort die Möglichkeit offen, über Ihr Kundenkonto bei www.fansale.de, der von CTS betriebenen Ticketbörse, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zurückzugeben. Dies setzt voraus, dass die freiwerdenden Tickets tatsächlich über www.fansale.de verkauft werden. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
8.1.2 Durch die Nutzung der Rückgabeoption bieten Sie uns die Rückgabe des/der Tickets an und erlauben uns, das/die freiwerdende(n) Ticket(s) über die Ticketbörse www.fansale.de in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird Ihr Angebot auf Rückgabe des/der Tickets von uns angenommen.
8.1.3 Auf der Ticketbörse bietet CTS das/die freiwerdende(n) Ticket(s) im Namen und auf Rechnung von MCT bis jeweils 24 Stunden vor dem Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Sie legen den Preis fest, zu dem Ihr Ticket/Ihre Tickets verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) begrenzt. Solange die Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie über Ihr Kundenkonto auf www.fansale.de von Ihrem Angebot jederzeit zurücktreten.
8.1.4 Auf Ihren Wunsch können das oder die jeweils freiwerdende(n) Ticket(s) für einen Zeitraum von max. 48 Stunden für eine oder mehrere dritte Person(en) reserviert werden. In diesem Fall wird das oder werden die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb des vorbenannten Reservierungszeitraums ausschließlich an diese dritte(n) Person(en) zum Kauf angeboten. Hierzu wird Ihnen von CTS ein Link zur Verfügung gestellt, den Sie an eine oder mehrere dritte Personen weiterleiten können. Die dritte Person, die das oder die freiwerdende(n) Ticket(s) innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist als erstes über diesen Link erwirbt, erhält das Ticket.Wird das Ticket innerhalb der vorgenannten Reservierungsfrist nicht erworben, wird es auf der Ticketplattform www.fansale.de zum Verkauf eingestellt.
8.1.5 Sofern das oder die freiwerdenden Tickets verkauft werden, werden Sie hierüber umgehend informiert. Ihre Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Eine Rückgabe am Veranstaltungsort gem. Ziffer 7.3 ist dann nicht mehr möglich. Für den Käufer wird ein neues Ticket generiert. Der Käufer eines Tickets, das über die Ticketbörse verkauft wurde, zahlt eine Gebühr von EUR 10,00. Der Betrag in Höhe des erzielten Kaufpreises wird nach Veräußerung über die Ticketbörse von CTS auf Ihrem Konto oder Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.
8.1.6 Die Möglichkeit zur Nutzung der Rückgabeoption besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.
8.1.7 Sofern und soweit das oder die freiwerdenden Tickets nicht verkauft werden, werden Ihre Tickets nicht gesperrt, so dass sie nach wie vor zum Einlass berechtigen. Nach Maßgabe der Ziffer 7.2 ist für diese Tickets eine Rückgabe am Veranstaltungsort möglich. Eine Weitergabe an und/oder über Dritte bleibt weiterhin unzulässig (vgl. Ziff. 6.5.).
8.2 Rückgabe am Veranstaltungsort
8.2.1 Es besteht zudem die Möglichkeit, am jeweiligen Veranstaltungsort am Tag der Veranstaltung von der Öffnung bis zum Ende des jeweiligen Konzerts nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Tickets zurückzugeben.
8.2.2 Durch die Nutzung der vor-Ort-Rückgabeoption bietet uns der Ticketinhaber die Rückgabe des Tickets an. Das Angebot wird von uns unter folgenden Voraussetzungen angenommen:
- das freiwerdende Originalticket wird zurückgegeben,
- es liegt ein amtliches Ausweisdokument im Original vor, aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht,
- es gibt einen neuen Käufer, der sich vor Ort mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann, so dass das neue Ticket auf ihn ausgestellt werden kann,
- der Käufer erklärt sich mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden,
und
- der Käufer zahlt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00.
8.2.3 Sind die Voraussetzungen gem. Ziffer 7.2.2 Satz 2 erfüllt, d.h. nehmen wir Ihr Angebot auf Rücknahme des Tickets an, wird das ursprüngliche Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Ausschließlich das auf den neuen Käufer ausgestellte Ticket berechtigt zum Eintritt (vgl. Ziffer 6.3). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises für das freiwerdende Ticket gegenüber uns besteht in diesem Fall nicht, sondern nur gegenüber dem Käufer. Der ursprüngliche Ticketinhaber ist frei, sich maximal den Ticketkaufpreis (Ziff. 2.2) zuzüglich der Systemgebühr oder aber einen geringeren Preis vom Käufer erstatten zu lassen.
9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr und der Systemgebühr, Ziff. 2.2) zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1. oder 6.5. enthaltenen Verbote ist MCT berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.
9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von MCT erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.
10. HAFTUNG VON MCT
10.1 MCT haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 9.1 erfasst sind, haftet MCT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten von MCT zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
10.3 Im Übrigen haftet MCT nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
10.4 Soweit die Haftung von MCT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH
11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 10.2 sind MCT und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von MCT eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
11.4 MCT behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.
12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON MCT
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 MCT hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Stand: 03.05.2022 - H.E.R. AGB drucken